NWB Nr. 29 vom Seite 2137

Nachlass 3

Beate A. Blechschmidt | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Vererben ist gar nicht so einfach ...

Vieles muss beim Erben und Vererben beachtet werden. Und auch hier gilt – wie so oft im Leben – wer rechtzeitig plant, vermeidet Ärger. Alle Gestaltungsmöglichkeiten sollten sowohl steuerlich als auch rechtlich gut überdacht werden. Gerade im Bereich Immobilien sind sonst häufig Probleme vorprogrammiert. Wird Grundbesitz vererbt, hat der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen der neuen Grundbesitzbewertung weiterhin einen hohen Stellenwert. Krause stellt ab Seite 2165 die aktuellen Neuerungen zum Nachweis durch Gutachten und durch Kaufpreis dar: Konnte bisher ein niedrigerer gemeiner Wert auch noch nach formell bestandskräftiger Grundbesitzfeststellung durch Kaufpreis nachgewiesen werden, wenn der Kaufpreis erst nach Erlass des Feststellungsbescheids zustande gekommen war, ist dies nun nicht mehr möglich. Aktuelle Entwicklungen gibt es auch beim Nachweis durch Gutachten. Hier hat der Bundesfinanzhof eine Entscheidung getroffen, die die Finanzverwaltung – zum Vorteil des Steuerpflichtigen – nicht anwendet.

Je digitaler unser Leben wird, je mehr wir „über das Internet machen“, desto wichtiger wird, was mit dem digitalen Nachlass geschieht im Falle eines Falles. So stellt sich die Frage, ob es die Persönlichkeitsrechte des Erblassers oder seiner Kommunikationspartner verbieten, den Erben Zugang zu den Onlinekonten des Erblassers zu gewähren oder ihnen z. B. E-Mails des Erblassers herauszugeben. In der Fachdiskussion herrscht vielfach die Ansicht vor, dass das Fernmeldegeheimnis eben diesen Zugang verbietet. Pruns zeigt ab der Seite 2175 auf, dass dieser Schein trügt.

Um einen Nachlass ganz anderer Art, nämlich um den Preisnachlass, geht es im Musterfall von Becker ab Seite 2193. Der EuGH hat im Fall „Ibero Tours“ über Möglichkeiten zur Umsatzsteuerminderung bei Rabattgewährung durch ein vermittelndes Reisebüro geurteilt. Preisnachlässe durch den Vermittler sind hiernach nicht geeignet, die Umsatzsteuerbelastung aus im Inland steuerpflichtigen Provisionen zu reduzieren, da die Vermittlung nicht der Teil der Vertriebskette ist. Becker zeigt auf, warum die Folgewirkungen des Urteils nicht nur auf die Reisebranche beschränkt sind, sondern branchenübergreifend alle Vermittler betreffen können. Anhand des praxisnahen Falls der Rabattgewährung beim Verkauf von Neuwagen durch einen Vermittler verdeutlicht Becker die Auswirkungen für die Praxis und gibt Handlungsempfehlungen.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB 2014 Seite 2137
NWB ZAAAE-68661