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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 1691/12

Gesetze: KStG § 37 Abs. 2 S. 1KStG § 40 Abs. 4 S. 1 StSenkG

Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelungen vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren soweit die Ausschüttung des Körperschaftsteuerguthabens auf ein Sechstel der Gewinnausschüttung beschränkt wird

Leitsatz

  1. § 37 Abs. 2 S. 1 und § 40 Abs. 4 S. 1 KStG verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz.

  2. Die gesetzlichen Regelungen zur Berücksichtigung einer Körperschaftsteuerminderung gem. § 37 Abs. 2 S. 1 KStG in Höhe von einem Sechstel der Gewinnausschüttung bzw. der Liquidationsrate verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz auch wenn im Falle der Liquidation bei der Schlussverteilung kein ausreichendes Eigenkapital mehr vorhanden ist, um das verbleibende Körperschaftsteuerguthaben vollständig zu nutzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2014 S. 298 Nr. 10
ZAAAE-68447

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 12.02.2014 - 4 K 1691/12

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