PiR Nr. 7 vom Seite 1

Preisregulierte Märkte und Mehrkomponentengeschäft

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann | Herausgeber | pir-redaktion@nwb.de

Die vorliegende Ausgabe unserer PiR startet mit dem von Lars Ruberg, der sich mit dem neuen Standard IFRS 14 befasst – genauer formuliert: mit dem Interimsstandard. Es soll also dermaleinst ein „richtiger“ Standard zum Thema vorgelegt werden. Dieses Procedere ist schon bemerkenswert. Geraume Zeit – wenigstens fünf Jahre – hat sich der IASB mit der Frage befassen können, ob die von Unternehmen auf preisregulierten Märkten (z. B. Energieversorgung) zu viel vereinnahmten oder zu wenig erhaltenen Erlöse mit Ausgleichspflicht bzw. -anspruch nach dem Bilanzstichtag als liability bzw. asset zu behandeln sind. Zu einem Ergebnis konnte sich der Board (noch) nicht durchringen, will indes den gewichtigen Energieversorgungskonzernen das Eintrittstor in die IFRS-Rechnungslegungswelt öffnen. Einstweilen behilft sich der Board mit dem Ansatz eines deferral.

Dafür hat nun aber der IASB nach langem Ringen in Übereinstimmung mit dem FASB den neuen Standard IFRS 15 zur Erlösrealisierung verabschiedet. In der Rubrik „IFRS AKTUELL“ stellt Daniel Fischer den Teilbereich dieses Standards, der sich mit den Mehrkomponentengeschäften befasst, in einer vor. Weitere Beiträge zu IFRS 15 werden in unserer PiR noch erscheinen. Das Mehrkomponentengeschäft entspricht gängiger Praxis des zeitgenössischen Wirtschaftslebens: Konzern A verkauft Hochgeschwindigkeitszüge nach Russland und verpflichtet sich zum Unterhalt der Waggons, der Zugmaschinen und der Signaltechnik für die nächsten zehn Jahre. Der Auftrag wird im „Paket“ zu einem Gesamtpreis von XY vergeben, vielleicht verbunden mit einer Materialpreisklausel oder ähnlichen Anpassungen. Wann und in welcher Höhe ist ein Umsatz realisiert? Darauf versucht IFRS 15 eine Antwort zu geben. Mit diesen Regeln kann man im Einzelnen einig gehen oder auch nicht. Jedenfalls sollte man sich nicht der Modeerscheinung des Klagens über die Komplexität der IFRS hingeben. Blickt man die Rechnungslegungswelt nach HGB/EStG, gibt es überhaupt keine entsprechenden Vorgaben.

Nicht dass die IFRS keine Wahlrechte anböten und dabei häufig systematisch in Inkonsistenzen landen. In dem von Benjamin Roos wird dies anhand der at equity-bilanzierten Beteiligungen in Konfrontation mit der Währungsumrechnung dargestellt. Je nach Verwendung der Umrechnungsmethode ergeben sich ganz unterschiedliche Ergebnisse zur Bestimmung des equity-Ansatzes.

Die Praktiker der IFRS-Rechnungslegung müssen sich dabei keineswegs ausschließlich mit so hochkarätigen Themen wie dem Mehrkomponentengeschäft und eben der Währungsumrechnungsmethode bei der equity-Bilanzierung herumschlagen. Das zu lösende Bilanzierungsproblem kann vielmehr ganz alltäglicher Natur sein. Daran erinnert der von Norbert Lüdenbach und Jürgen Schneider zum Fragenkomplex der Bilanzierung von Mietkautionen. In diesem Beitrag wird schulmäßig die einschlägige Bilanzierungsgrundlage der IFRS abgehandelt. Die Lösungen ergeben sich eindeutig aus dem Regelwerk. Ganz anders verhält es sich bei der bilanziellen Abbildung verdeckter Einlagen in Kapitalgesellschaften. In der Rubrik „KOMPAKTWISSEN“ stellt Jens Freiberg seinen für die in diesem Bereich fehlenden Standardrichtlinien dar. Letztlich landet man dann dort, wo das Steuerrecht schon längst seine Entscheidung getroffen hat. Das erfreut den Praktiker, denn wenigstens hier einmal erspart er sich die Last eine Steuerlatenzierung.

Wolf-Dieter Hoffmann

Fundstelle(n):
PiR 7/2014 Seite 1
ZAAAE-68366