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Erfüllungsrückstand
I. Zwei BFH-Streitfälle
Zur Einstimmung in das Thema vorweg zwei BFH-Streitfälle in Kurzform:
Im Bereich der Seetransportversicherungen agieren Versicherungsvertreter in der Gestalt des sog. Assekuradeurs. Dieser vermittelt Versicherungsverträge und bearbeitet im Anschluss daran laufend die Verträge, z. B. durch Ermittlung der Prämienhöhe, Erstellung der Prämienrechnungen, Zahlungsverkehr zwischen Versicherer und Versicherten etc. Dafür erhält er bei Abschluss des Versicherungsvertrags eine Vergütung. Diese deckt die Vermittlungstätigkeit und die künftig zu erbringenden Sachbearbeitungen ab .
Ein Vermittler von Lebensversicherungsverträgen erhält von den Versicherern für den Abschluss eines Versicherungsvertrags eine Provision. Er ist zur weiteren Betreuung der Versicherungsverträge – wiederum Zahlungsverkehr, Adressenänderungen, Prämienmitteilungen – während der Vertragslaufzeit des jeweiligen Versicherungsvertrags verpflichtet (sog. Nachbetreuung) .
Wie sind die beiden Sachverhalte nach Auffassung der BFH-Senate bilanziell abzubilden?
II. Die Umsatzrealisation
Sedes meteriae ist die Umsatzrealisation. Wann h...