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Überlegungen zur Verfassungsmäßigkeit des Kirchensteuerabzugs bei Kapitaleinkünften ab 2015
Stehen die Informations- und Abfrageverpflichtungen im Einklang mit dem Grundgesetz?
Ab 2015 ist bei Dividenden- und Zinszahlungen an kirchensteuerpflichtige Personen zwingend Kirchensteuer als Zuschlagsteuer zur Kapitalertragsteuer einzubehalten. Für die Kirchensteuerabzugsverpflichteten bestehen durch die neu gefassten Absätze 2c und 2e des § 51a EStG erhebliche Informations- und Abfrageverpflichtungen. Es drängt sich die Frage auf, ob diese Verpflichtungen im Einklang mit dem Grundgesetz stehen.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind aufrufbar:
Informationsschreiben zum Kirchensteuerabzug bei Dividendenausschüttungen
für die erstmalige Information (in 2014) und für die Folgejahre NWB MAAAE-55545Formular „Erklärung zum Sperrvermerk - § 51a EStG“ NWB JAAAC-72964
infoCenter-Beitrag „Kirchensteuer“ NWB SAAAB-13227
infoCenter-Beitrag „Kapitalertragsteuer“ NWB IAAAC-91606
Übersicht über die Kirchensteuersätze aller Bundesländer NWB PAAAB-04665
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Die Neuregelung
[i]Ausführliche Darstellung der Neuregelung s. Schmidt, NWB 13/2014 S. 922Da dem Abzugsverpflichteten für die Kapitalertragsteuer – und damit auch der Kirchensteuer – die Religionszugehörigkeit des Empfängers der Kapitaleinkünfte in der Regel nicht bzw. nicht verlässlich bekannt ist, hat er jähr...