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Berücksichtigung von Steuern
Welche Rolle spielen einkommensteuerliche Aspekte bei der Praxisbewertung nach der modifizierten Ertragswertmethode? Zu dieser Frage gibt es selbst in Fachkreisen bis heute keine Einigkeit. Auf den ersten Blick ist dies überraschend, denn es handelt sich bei der Einkommensteuer keineswegs um einen abseitigen Randaspekt mit untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung.
Wer die Meinungsverschiedenheiten zu diesem Punkt nachvollziehen möchte, muss zunächst bei der klassischen Ertragswertmethode ansetzen,die in den „Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1)“ beschrieben ist.
Das IDW führt in der mit Bezug auf die Unternehmenssteuerreform 2008 entstandenen S1-Fassung von 2008 aus, dass mit Ausnahme von speziellen Konstellationen grundsätzlich eine Nachsteuerberechnung durchgeführt werden sollte (IDW S 1 i. d. F. 2008 – Rn. 43 und 45).
Für die Bewertung von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften kommt jedoch gemäß IDW stets nur eine Nachsteuerberechnung in Frage ( – Rn. 28, NWB DokID: NWB AAAAD-88296). Anderenfalls bliebe unberücksichtigt, dass der persönliche Ertragssteuersatz auf das Freiberufler-...