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Umsatzsteuerliche Folgen bei Bewirtschaftung einer Betriebskantine
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I. Unternehmenseigene Kantinen
[i]Liess, Mahlzeiten an Arbeitnehmer richtig abrechnen, NWB 8/2013 S. 543 NWB AAAAE-29308 Die unentgeltliche Mahlzeitengestellung ist eine Wertabgabe, die grundsätzlich Umsatzsteuer auslösen würde. Steht bereits bei Bezug der hierfür notwendigen Eingangsleistungen eine derartige Verwendung fest, steht dem Arbeitgeber hinsichtlich seiner Kosten aus dem Kantinenbetrieb von vornherein kein Vorsteuerabzug zu. Je nach Sachverhalt können die getragene Vorsteuer und die grundsätzlich abzuführende Umsatzsteuer betragsmäßig erheblich voneinander abweichen. Hat der Arbeitgeber für die Kantine hohe Investitionen getätigt, ist es für ihn vorteilhaft, die Mahlzeiten nur gegen Zuzahlung abzugeben.
Leistet der Arbeitnehmer für die Mahlzeit eine Zuzahlung, ist der von ihm gezahlte Betrag, mindestens jedoch der amtliche Sachbezugswert, der Umsatzbesteuerung zugrunde zu legen.
[i]infoCenter, Vorsteuerabzug NWB MAAAA-41725 Stellt ein Arbeitgeber seiner Belegschaft in der Kantine höherwertige Mahlzeiten (im Vergleich zum Sachbezugswert) zur Verfügung, ist eine Zuzahlung von mindestens 3 € ratsam. Die Umsatzsteuer ist auf die Zuzahlung beschränkt.
II. Fremdbewirtschaftung durch Kantinenpächter
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