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Nutzung eines nach § 7g EStG begünstigten Wirtschaftsguts in zwei Betrieben
Ausnahmsweise betriebsübergreifende Betrachtung für Investitionsabzugsbetrag
Ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG kann auch in Anspruch genommen werden, wenn das angeschaffte Wirtschaftsgut in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und in einem (gewerblichen) Lohnunternehmen desselben Steuerpflichtigen eingesetzt wird. In diesem Zusammenhang ist ausnahmsweise eine betriebsübergreifende Betrachtung anzustellen. Allerdings sind für die Prüfung der Größenmerkmale des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG dann auch beide Betriebe zusammenzurechnen.
Nutzung eines Wirtschaftsguts in zwei Betrieben desselben Steuerpflichtigen
Der Kläger betrieb einen landwirtschaftlichen Betrieb, dessen Gewinn er durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte. Daneben unterhielt er ein gewerbliches Lohnunternehmen, mit dem er landwirtschaftliche Arbeiten für fremde Dritte erbrachte. Den Gewinn des gewerblichen Lohnunternehmens ermittelte der Kläger durch Einnahmenüberschussrechnung. Er machte mit der Einkommensteuererklärung 2008 in seinem Lohnunternehmen einen Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG in Höhe von 72.000 € für die voraussichtliche Anschaffung eines Mähdreschers geltend. Im Folgejahr erwarb er tatsächlich einen Mähdrescher für 180.000 € und setzte diesen zu 80 % im Lohnunter...