Treu und Glauben bei unrichtiger Auskunft
des Finanzamts über Steuerfreiheit von Einkünften - Steuerpflicht
von Einkünften aus ISAF-Einsatz in Afghanistan
Leitsatz
1. Erteilt das Finanzamt dem
Steuerpflichtigen außerhalb des § 89 Abs. 2 AO eine unrichtige Auskunft
betreffend die Steuerfreiheit von Einkünften, so ist eine Berufung
auf Treu und Glauben jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn sich aus
der Anfrage des Steuerpflichtigen ergibt, dass er unabhängig von
der Auskunft disponieren will.
2. Einkünfte aus einem ISAF-Einsatz
in Afghanistan sind nicht steuerbefreit, soweit das Gehalt von dem
NATO Common Funding Budget und dem Hauptquartier der Alliierten
in Belgien gezahlt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 8 Nr. 26 DStRE 2015 S. 1031 Nr. 17 EFG 2014 S. 1455 Nr. 17 IWB-Kurznachricht Nr. 19/2014 S. 706 YAAAE-67941
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.05.2014 - 2 K 2244/12
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