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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2244/12 EFG 2014 S. 1455 Nr. 17

Gesetze: AO § 89 Abs. 2, EStG § 19 Abs. 1

Treu und Glauben bei unrichtiger Auskunft des Finanzamts über Steuerfreiheit von Einkünften - Steuerpflicht von Einkünften aus ISAF-Einsatz in Afghanistan

Leitsatz

1. Erteilt das Finanzamt dem Steuerpflichtigen außerhalb des § 89 Abs. 2 AO eine unrichtige Auskunft betreffend die Steuerfreiheit von Einkünften, so ist eine Berufung auf Treu und Glauben jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn sich aus der Anfrage des Steuerpflichtigen ergibt, dass er unabhängig von der Auskunft disponieren will.

2. Einkünfte aus einem ISAF-Einsatz in Afghanistan sind nicht steuerbefreit, soweit das Gehalt von dem NATO Common Funding Budget und dem Hauptquartier der Alliierten in Belgien gezahlt wird.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 8 Nr. 26
DStRE 2015 S. 1031 Nr. 17
EFG 2014 S. 1455 Nr. 17
IWB-Kurznachricht Nr. 19/2014 S. 706
YAAAE-67941

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.05.2014 - 2 K 2244/12

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