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FG München Urteil v. - 14 K 1039/11

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStDV § 12 Abs. 1 Nr. 1 RL 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 Buchst. a

Keine Stromsteuerfreiheit für in Wechselrichtern einer PV-Anlage verbrauchten Strom

Leitsatz

1. Der in Wechselrichtern einer Photovoltaik (PV)-Anlage verbrauchte Strom fällt nicht unter die Steuerbefreiung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG, weil der Strom nicht zur eigentlichen Stromerzeugung entnommen wird (richtlinienkonforme Auslegung der nationalen Norm unter Berücksichtigung von Art. 14 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 2003/96/EG).

2. Dagegen könnte jedoch sprechen, dass eine Einspeisung des in den PV-Modulen erzeugten Stroms in das öffentliche, auf der Grundlage von Wechselstrom betriebene Stromnetz in technischer Hinsicht nur dann möglich ist, wenn der Gleichstrom zuvor im Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt worden ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
TAAAE-67934

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 03.04.2014 - 14 K 1039/11

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