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BBK 13/2014 S. 606

IFRIC 21 | EU übernimmt IFRIC 21 „Abgaben“

Mit [i]Ergänzung zu IAS 37 „Rückstellungen“ Verordnung (EU) Nr. 634/2014 ist die Interpretation IFRIC 21 „Abgaben“ in europäisches Recht übernommen worden. IFRIC 21 ergänzt IAS 37 zu den Rückstellungen und behandelt die Bilanzierung staatlich erhobener Abgaben, die ohne unmittelbare Gegenleistung des Staates erfolgen und nicht schon von anderen Standards erfasst sind. Unverändert bleibt es also dabei, dass die Bilanzierung vor Ertragsteuerzahlungen von IAS 12 „Ertragsteuern” geregelt wird.

[i]Bankenabgabe als BeispielEin prominentes Beispiel für die Anwendung des IFRIC 21 in Deutschland ist die sog. Bankenabgabe. Die Interpretation klärt die in der Praxis aufgeworfenen Zweifelsfragen, unter welchen Bedingungen die Zahlungsverpflichtungen über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt aufwandswirksam zu erfassen sind.

Hinweis:

IFRIC 21 ist späteste...

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