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Steuerrecht | VGA oder Buchungsfehler?
Eine verhinderte Vermögensmehrung aufgrund einer unterlassenen Aktivierung führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), wenn die unterlassene Aktivierung auf einem Buchungsfehler beruht. Ein Buchungsfehler setzt nach dem BFH aber ein Versehen voraus. Unterbleibt die Aktivierung bewusst, liegt eine vGA vor – soweit die weiteren Voraussetzungen der vGA vorliegen, insbesondere eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis.
[i]Buchungsfehler nur bei VersehenIm Streitfall verneinte der BFH ein Versehen und bejahte eine vGA: Eine GmbH aktivierte über mehrere Jahre hinweg keine Pachtforderungen gegen ihren Gesellschafter, der Räume der GmbH für eigene Zwecke nutzte. Nach Auffassung des BFH war die Aktivierung absichtlich unterblieben.
Die [i]Abgrenzung ist Tatfrage Frage nach einem Buchungsfehler stellt...