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FG Berlin 29.11.2011 5 K 5045/07, BBK 13/2014 S. 603

Steuerrecht | Monatliche Summenziehung bei EÜR erforderlich?

Nach dem FG Berlin-Brandenburg ist ein 4/3-Rechner verpflichtet, monatlich die Summe seiner Ein- und Ausgangsrechnungen sowie Bank- und Kassenbelege zu ziehen. Verletzt er diese Pflicht, ist das FA zu einer Schätzung berechtigt. Im Streitfall hatte ein Steuerberater in eigener Sache nach Aufforderung sieben Leitz-Ordner vorgelegt, in denen seine Eingangs- und Ausgangsrechnungen, die Bank- und Kassenbelege sowie die Nachweise über den Zahlungseingang und -ausgang abgelegt waren; die Rechnungen waren zudem alphabetisch geordnet. S. 604

Das FG hielt eine Schätzung wegen Verletzung der Aufzeichnungspflichten für gerechtfertigt, stützte seine Begründung dann aber auf eine Verletzung der Aufbewahrungs- und Vorlagepflicht für 4/3-Rechner nach § 22 UStG und § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG. Eine weitere Begründung enthielt...

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