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Einkommensteuer | Zur Veräußerung einer Salzabbaugerechtigkeit
Nach dem stellt sich der Kaufpreis, den der Inhaber von Salzabbaugerechtigkeiten von einem Energieunternehmen dafür erhält, dass er ihm diese Rechte unwiederbringlich überträgt, als außerhalb des § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht steuerbarer Veräußerungserlös dar.
Mit (BStBl 1983 I S. 203) hatte der für die Besteuerung der Land- und Forstwirte zuständige IV. Senat des BFH einen ähnlichen Fall wie folgt entschieden: „Die Vergütung und die Pauschalentschädigung, die ein Landwirt von einem Erdölunternehmen dafür erhält, dass er ihm die Aussolung der unter seinem Grundbesitz liegenden Salzstöcke und die dadurch entstehenden unterirdischen Hohlräume als behälterlose Tiefspeicher zur zeitlich nich...