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Gewerbesteuer | Keine Gewährung der gewerbesteuerrechtlichen Kürzung bei einem sog. qualifizierten Anteilstausch
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 5 GewStG stellt abstrakt auf die Voraussetzungen des § 9 Nr. 2a GewStG ab; des Ansatzerfordernisses in § 9 Nr. 2a Satz 1 letzter Satzteil GewStG bedarf es deswegen nicht (Bestätigung des NWB AAAAD-99928). (2) Nach entsprechender Anwendung von § 4 Abs. 2 Satz 3 (i. V. mit § 23 Abs. 1) UmwStG ist bei einem sog. qualifizierten Anteilstausch unter der Voraussetzung des Ansatzes des eingebrachten Betriebsvermögens mit einem unter dem gemeinen Wert liegenden Wert durch die übernehmende Gesellschaft der Zeitraum der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft dem übernehmenden Rechtsträger anzurechnen, wenn die Dauer der Zugehörigkeit des Wirtschaft...BStBl 2011 I S. 1314