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Tätigkeitsschwerpunkt „Rechtsschutz gegen Finanzämter“?
Steuerberaterkammer und Berufsgerichte urteilen widersprüchlich
[i] Rätke, Finanzgerichtsverfahren für Steuerberater und Rechtsanwälte, NWB Verlag Herne, 2013, ISBN: 978-3-482-64421-4In mehreren Entscheidungen haben sich Berufsgerichte über fünf Jahre damit auseinandergesetzt, ob ein Steuerberater den Tätigkeitsschwerpunkt „Rechtsschutz gegen Finanzämter“ haben kann und [i]infoCenter „Berufsrecht der Steuerberater“ NWB DAAAC-32141damit auf seinem Kanzleischild werben darf. Es wird das Klischee bedient, nachdem die Finanzämter grds. unrechtmäßig handeln und dass der Steuerberater konsequent gegen diesen Missstand angeht. Die Steuerberaterkammer und die Berufsgerichte haben dabei widersprüchliche Aussagen getroffen und Mühe bewiesen, den Fall eindeutig den berufsrechtlichen Normen zuzuweisen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Das Kanzleischild und die Bedenken der Steuerberaterkammer
[i]Schwerpunkttätigkeit im Bereich Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung u. Ä. – entsprechender Zusatz auf dem KanzleischildDer Steuerberater hat sich ganz untypisch schwerpunktmäßig auf die Abgabenordnung, Verfahrensvorschriften der Einzelgesetze, Finanzgerichtsordnung und Vollstreckungshandlungen der Finanzbehörden konzentriert. Um dies dem ratsuchenden Publikum verständlich und knapp zu umschreiben, brachte er den Zusatz „Rechtsschutz gegen Finanzämter“ auf seinem Kanzleischild an. Der Zusatz war deutlich räumlich durch Telefonnummer von der Berufsbezeichnung getrennt und in einem eigenen Rahmen angebracht....