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Behandlung eigener Anteile im handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschluss
Geplante Konkretisierung der Behandlung eigener Anteile durch E-DRS 29
Die bilanzielle Behandlung von eigenen Anteilen wurde mit dem BilMoG neu geregelt. Hiervon betroffen sind sowohl der Erwerb und der damit einhergehende Ausweis von eigenen Anteilen als auch deren spätere Veräußerung. Eigene Anteile sind jetzt auf der Passivseite in einer Vorspalte offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Die Aktivierung im Umlaufvermögen ist nicht mehr zulässig. Nachdem das BMF mit einem aktuellen Schreiben im November 2013 die steuerliche Behandlung von eigenen Anteilen geregelt hat, will jetzt auch das DRSC die Behandlung von eigenen Anteilen im Konzernabschluss als Teil des E-DRS 29 konkretisieren. Aufgrund der den DRS zugesprochenen Ausstrahlungswirkung sollten diese Konkretisierungen auch im Einzelabschluss berücksichtigt werden.
Kirsch, Entwurf des neuen DRS-Standards zum Konzerneigenkapital, NWB FAAAE-61057
Wie sind der Erwerb von eigenen Anteilen und der damit einhergehende Ausweis im Handelsrecht abzubilden?
Welche Besonderheiten sind bei späterer Veräußerung von eigenen Anteilen zu beachten?
Welche Konkretisierungen in Bezug auf eigene Anteile ergeben sich aus E-DRS 29?
I. Einleitung
[i]Ott, Steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile, StuB 2014... Höhmann, Erwerb eigener Anteile,