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Steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile
Anmerkungen zum
Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom wurde für nach dem beginnende Geschäftsjahre (Art. 66 Abs. 3 EGHGB) in § 272 Abs. 1a und 1b HGB der handelsbilanzielle Ausweis des Erwerbs eigener Anteile rechtsformunabhängig neu geregelt. Zu den bisher kontrovers diskutierten Fragen nach der steuerrechtlichen Behandlung eigener Anteile liegt nunmehr das vor, das einerseits alle noch offenen Fälle behandelt, soweit Geschäftsjahre betroffen sind, für die die Neuregelung des § 272 Abs. 1a und 1b HGB i. d. F. des BilMoG gelten. Daneben sind auch Übergangsregelungen für Geschäftsjahre vorgesehen, in den zwar bereits das Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren anzuwenden war, aber noch nicht das BilMoG. Im Folgenden werden nach einem kurzen Überblick über die wirtschaftlichen Gründe für den Erwerb eigener Anteile und ihrer Behandlung in der Handelsbilanz die steuerlichen Grundsätze dargestellt.
Was regelt das allgemein?
Was bedeutet das Schreiben für den Erwerb und die Weiterveräußerung eigener Anteile?
Welche praktischen Auswirkungen ergeben sich?