StuB Nr. 12 vom Seite 1

Behandlung eigener Anteile ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

… im handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschluss

Durch das BilMoG wurde die bilanzielle Behandlung eigener Anteile neu geregelt. Hiervon betroffen sind sowohl der Erwerb und der damit einhergehende Ausweis eigener Anteile als auch deren spätere Veräußerung. Eigene Anteile sind jetzt auf der Passivseite in einer Vorspalte offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Die Aktivierung im Umlaufvermögen ist nicht mehr zulässig. Nachdem das BMF mit einem aktuellen Schreiben im November 2013 die steuerliche Behandlung von eigenen Anteilen geregelt hat, will jetzt auch das DRSC die Behandlung von eigenen Anteilen im Konzernabschluss als Teil des E-DRS 29 konkretisieren. Aufgrund der den DRS zugesprochenen Ausstrahlungswirkung sollten diese Konkretisierungen auch im Einzelabschluss berücksichtigt werden. Müller und Reinke stellen ab S. 435 die geplanten Konkretisierungen durch E-DRS 29 dar.

Verlustabzug nach § 8c KStG bei unterjährigem Anteilserwerb

Bei einem unterjährigen Erwerb von Anteilen einer Kapitalgesellschaft ergeben sich hinsichtlich des Verlustabzugs nach § 8c KStG besondere Fragestellungen. Im Fokus steht die Aufteilung des Gesamtergebnisses. Dabei wird in der Praxis nach Maßgabe des typischerweise entweder eine zeitanteilige Aufteilung vorgenommen oder ein Zwischenabschluss erstellt. Nach einem aktuellen Entwurfschreiben vom zu § 8c KStG soll nach „wirtschaftlichen Kriterien“ aufgeteilt werden. Adrian stellt in der Rubrik “Aktuell beraten“ ab S. 464 anhand von Beispielen die Ergebnisaufteilung dar und geht gesondert auf den Fall des Gewinns bis zum schädlichen Beteiligungserwerb ein.

Umsatzsteuerhaftung nach § 13c UStG

Mit Urteil vom - XI R 11/12 nahm der BFH erstmals für den mit Wirkung ab durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003) eingeführten Haftungstatbestand des § 13c UStG zu der in der Praxis bedeutenden und im Schrifttum umstrittenen Frage Stellung, unter welchen Voraussetzungen der Abtretungsempfänger (insbesondere Banken und Kreditinstitute) bei der Sicherungsabtretung von Forderungen durch Globalzession für die Umsatzsteuer haftet. Schießl fasst ab S. 441 die für die Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätze zusammen und stellt die sich daraus ergebenden Konsequenzen dar.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 12/2014 Seite 1
NWB LAAAE-67578