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IWB Nr. 12 vom Seite 463

Unanwendbarkeit der Regelungen des § 8a KStG 1999 a. F. im Verhältnis zum DBA USA

Andreas Maywald

[i]BFH, Urteil vom 16. 1. 2014 - I R 30/12 NWB JAAAE-61355Der BFH hat mit seinem Urteil vom entschieden, dass die Umqualifizierung von Zinsen in verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit Satz 2 KStG 1999 a. F. (s. KStG in der Neufassung von 1999, BGBl 1999 I S. 818, geändert durch das StBereinG 1999, BGBl 1999 I S. 2601) nicht mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 4 DBA USA 1989 vereinbar ist. [i]DBA USA NWB FAAAA-87677Gleichzeitig hat der BFH der Interpretation der Finanzverwaltung zur Anwendung der Vorschrift des § 8a Abs. 1 Satz 2 KStG 1999 a. F. eine Absage erteilt. Das Urteil des BFH zur Unvereinbarkeit des § 8a KStG 1999 a. F. im Verhältnis zum DBA USA mag für den Praktiker von beschränktem Interesse sein, da es die Altvorschrift des § 8a KStG betrifft und Fälle, in denen betroffene Steuerbescheide noch einer Änderung zugänglich sind, wohl eher spärlich gesät sein dürften. Inhaltlich dagegen trifft der BFH einige interessante Aussagen zur Systematik des Diskriminierungsverbotes in Art. 24 Abs. 4 DBA USA und zum Einfluss des OECD-Musterkommentars auf die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen. Daneben entscheidet der BFH einen seit 1999 bestehenden Streit zum Verhältnis der Sätze 1 und 2 in § 8a Abs. 1 KStG 1999 a. F.

I. Entschiedener Sachverhalt

Der vom BFH entschiedene Sachverhalt lässt sich vereinfacht wie folgt darstell...

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Unanwendbarkeit der Regelungen des § 8a KStG 1999 a. F. im Verhältnis zum DBA USA

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