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NWB direkt Nr. 26 vom Seite 684

Die Pflicht des Vorstands zur Compliance

Dr. Rüdiger Werner

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAE-67246Das LG München I hat sich in einer jüngst ergangenen Entscheidung (Urteil vom - 5 HKO 1387/10) in bisher einmaliger Detailliertheit mit den Organisationspflichten des Vorstands einer Aktiengesellschaft im Hinblick auf die Compliance-Organisation auseinandergesetzt. Für die Unternehmenspraxis ergeben sich hieraus weitreichende Erkenntnisse, die nicht nur die AG, sondern auch Unternehmen anderer Rechtsform betreffen. Das Urteil steht in einer Reihe mit Stimmen aus der Literatur, die das Vorhandensein einer institutionalisierten Compliance-Organisation im Unternehmen verlangen und die Pflichtenstellung der Unternehmensverantwortlichen ständig verschärft sehen wollen.

Ausführlicher Beitrag s..

Die Pflicht zur Compliance

[i]Rechtsgrundlage, Adressat und Inhalt der Compliance-PflichtDie Pflicht des Vorstands zur Compliance folgt aus der Legalitätspflicht, die den Vorstand zum einen dazu verpflichtet, sich selbst rechtstreu zu verhalten, und zum anderen die Einhaltung der Rechtsordnung im Unternehmen zu gewährleisten. Sie obliegt grds. dem Gesamtvorstand. Eine Delegation an ein einzelnes Vorstandsmitglied bzw. nachgeordnete Mitarbeiter ist möglich, wenn die grundlegenden Entscheidungen durch ...

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