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Die umsatzsteuerliche Gutschrift – eine Falle?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-67238Die umsatzsteuerliche Gutschrift als Sonderform der Rechnung ist aufgrund des (BStBl 2013 II S. 417) sowie der am durch das AmtshilfeRLUmsG in Kraft getretenen Änderungen in Bezug auf die Handhabung von Gutschriften in den Fokus umsatzsteuerlicher Diskussionen getreten.
Ausführlicher Beitrag s..
BFH-Urteil vom 23. 1. 2013 - XI R 25/11
[i]Durch Widerspruch verliert Gutschrift die Wirkung einer RechnungDas sorgt für Unruhe und Besorgnis, da nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der Widerspruch keiner Begründung bedarf und auch bei einer zutreffenden Abrechnung mittels Gutschrift deren Wirkung als Rechnung bei Ausspruch eines Widerspruchs rückwirkend entfällt. Somit ist nach Auffassung des BFH der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen, selbst wenn die Leistung erbracht und der Bruttobetrag gezahlt worden ist. Der BFH begründet seine Ansicht mit dem Wortlaut der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG, wonach einzig auf die Tatsache des Widerspruchs abzustellen sei und nicht darauf, inwieweit die Gutschrift den zivilrechtlichen Vereinbarungen entspricht und die Umsatzsteuer zutreffend ausweist.