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BFH 5.3.2014 XI R 29/12, NWB 26/2014 S. 1923

Umsatzsteuer | Verwendung eines mit hälftigem Vorsteuerabzug erworbenen Pkw für private Zwecke

Macht ein Unternehmen in Besteuerungszeiträumen ab 2004 aus Eingangsleistungen für die Miete oder den Betrieb eines sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Pkw, der nach dem und vor dem angeschafft wurde, den vollen Vorsteuerabzug geltend, ist nach dem die Versteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe nicht nach § 3 Abs. 9a Satz 2 UStG a. F. ausgeschlossen.

Anmerkung:

Für in der Zeit vom  bis  angeschaffte, privat mitgenutzte Pkw war nach § 15 Abs. 1b UStG a. F. die Vorsteuer nur zu 50 % abziehbar; im Gegenzug unterblieb die Besteuerung der Privatnutzung nach § 3 Abs. 9a Satz 2 UStG a. F. Die Übergangsregelung dazu in § 27 Abs. 5 UStG legt der BFH mit der h. A. dahingehend aus, dass ab dem für den laufenden Betrieb des Fahrzeugs angefallene Vorsteuern grds. voll a...

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