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Einkommensteuer | Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen für private Fahrten
Durch das AmtshilfeRLUmsG wurden § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG um Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ergänzt. zum sachlichen Anwendungsbereich und zu den Einzelheiten bei der Ermittlung des privaten pauschalen bzw. individuellen Nutzungswerts Stellung.
Um Wettbewerbsnachteile für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge abzubauen, die auf dem derzeit noch deutlich höheren Listenpreis im Vergleich zu Kfz mit einem Verbrennungsmotor beruhen, ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG um eine Nachteilsausgleichsregelung [i]Zur lohnsteuerlichen Behandlung einer „Strom-Tankstelle“ beim Arbeitgeber s. Hilbert, NWB 6/2014 S. 376ergänzt worden, nach der der Listenpreis als Bemessungsgrundlage um die in diesem enthaltenen Kosten für das Batteriesystem gemindert wird. Die Neuregelung ist ab dem für El...