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Besteuerung von Unternehmen in der Insolvenz – ein aktueller Gesamtüberblick
Teil II: Materielles Besteuerungsverfahren
Nachdem in der SteuerStud-Ausgabe 6/2014 das formelle Insolvenzsteuerrecht Gegenstand der Ausführungen gewesen ist, verschafft Ihnen der nachfolgende Beitrag einen Überblick zu wichtigen materiellen Besteuerungsverfahren in der Insolvenz. Von fiskalischer Bedeutung sind die Umsatzsteuer sowie die Ertragsteuern in der Insolvenz; praxisrelevante Problemfelder ergeben sich jedoch auch bei den sonstigen Steuerarten (GrSt, GrESt, KfzSt oder z. B. ErbSt). Das materielle Insolvenzsteuerrecht ist hierbei quasi nicht gesetzlich normiert und damit in besonderem Maße auf die Rechtsfortbildung durch den BFH und die Literatur „angewiesen“. Änderungen der BFH-Rechtsprechung erfordern im Lichte des § 176 AO regelmäßig Übergangsregelungen zur zeitlichen Anwendung über den entschiedenen Einzelfall hinaus.
I. Umsatzsteuer in der Insolvenz
Umsatzsteuerrechtlich sind die Auswirkungen der Insolvenz des Unternehmers (§ 2 UStG) für Ausgangs- und Eingangsumsätze zu prüfen. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers, § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG. Der (vorläufige) Insolvenzverwalter selbst erbringt gegenüber dem insolventen Unternehmen eine sonstige ...