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Übertragung stiller Reserven in der Steuerbilanz nach § 6b Abs. 10 EStG
Steuergestaltungspotential richtig nutzen
Veräußert ein Unternehmer eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, bietet ihm der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Versteuerung der aufgedeckten stillen Reserven zu vermeiden. Dabei können die aufgedeckten stillen Reserven auf diverse neu angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter übertragen werden. Hieraus resultieren vielfältige Steuergestaltungsmöglichkeiten, die es zu beherrschen gilt, um sie optimal nutzen zu können. Werden Sie „sattelfest“ mithilfe des nachfolgenden Beitrags.
I. Allgemeines
§ 6b Abs. 10 EStG kann nur bei Gewinneinkunftsarten (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit und Land- und Forstwirtschaft) angewandt werden (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG).
1. Definition „stille Reserve“
Als „stille Reserve“ bezeichnet man die Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem Buchwert eines Wirtschaftsguts (WG).
Unternehmer U bilanziert seine Beteiligung an der X-GmbH zutreffend mit 50.000 €. Der Verkehrswert dieser Beteiligung beträgt 80.000 €.
Die stille Reserve beträgt 30.000 €.
2. Abweichung Handelsbilanz/Steuerbilanz
In dem Zeitpunkt, in dem ein WG aus dem Betriebsvermögen aussche...