Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wirtschaftsprüfer brauchen eine Gebührenordnung
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung
Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hat es abgelehnt, in die Berufssatzung eine Regelung zu Mindeststunden bei Pflichtprüfungen und des Zeitaufwands von Berufsträgern aufzunehmen. Die Einführung von § 39 Abs. 6 und 7 E-BS WP/vBP wäre ein wichtiger erster Schritt für die Schaffung einer zwingend notwendigen Gebührenordnung gewesen. Der Wirtschaftsprüfer muss unabhängig sein, er darf nicht über den Preis an Aufträge kommen, der dann auch möglicherweise Auswirkungen auf die Prüfungszeit und damit auf die Qualität der Prüfung hat. Der Berufsstand hätte die Chance, sein Image in der Öffentlichkeit (wieder) zu verbessern. Der Wirtschaftsprüfer ist „Amt“, er ist ein wichtiges Rad in der Volkswirtschaft und darf seine Leistungen nicht zu unangemessen niedrigen Gebühren verkaufen und damit wertlos machen.
Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, Herne 2013 NWB OAAAE-33300
Die Regelungen zum Mindestzeitaufwand für gesetzliche Abschlussprüfungen und des Zeitaufwands von Berufsträgern in § 39 Abs. 6 und 7 E-BS WP/vBP wären ein sinnvoller erster Schritt auf dem Weg zu einer dringend notwendigen Gebührenordnung gewesen.
Angesichts der fa...