Kindergeldanspruch für volljährigen behinderten Sohn mit einem Grad der Behinderung von 80 trotz Tätigkeit am freien Arbeitsmarkt
Leitsatz
1. Ein volljähriger Sohn, bei dessen Geburt ein Sauerstoffmangel eingetreten und zu einer Beeinträchtigung der Hirnfunktion
mit Restlähmungen aller vier Gliedmaßen, zentralen Sprachstörungen und einer linksseitigen verstärkten Spastik geführt hat
(im Schwerbehindertenausweis ausgewiesener Grad der Behinderung von 80, Merkzeichen „G”) und der aufgrund seiner nur eingeschränkten
Einsatzfähigkeit als Produktionshelfer in einer Wäscherei ein monatliches Nettoeinkommen erzielt, das der Höhe nach unter
dem anteiligen monatsanteiligen steuerlichen Grundfreibetrag und dem anteiligen Behinderten-Pauschbetrag liegt, ist wegen
seiner Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten, und deswegen nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen.
2. Das gilt ungeachtet dessen, dass er keine Erwerbsminderungsrente erhält und an einem nicht geschützten Arbeitsplatz in
der freien Wirtschaft tätig ist.
Fundstelle(n): LAAAE-67017
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 21.06.2011 - 6 K 2292/06 (Kg)
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