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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 2292/06 (Kg)

Gesetze: EStG 2005 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3, EStG 2005 § 32 Abs. 4 S. 2, EStG 2005 § 33b Abs. 1, EStG 2005 § 33b Abs. 2, EStG 2005 § 33b Abs. 3, EStG 2005 § 63 Abs. 1 S. 2

Kindergeldanspruch für volljährigen behinderten Sohn mit einem Grad der Behinderung von 80 trotz Tätigkeit am freien Arbeitsmarkt

Leitsatz

1. Ein volljähriger Sohn, bei dessen Geburt ein Sauerstoffmangel eingetreten und zu einer Beeinträchtigung der Hirnfunktion mit Restlähmungen aller vier Gliedmaßen, zentralen Sprachstörungen und einer linksseitigen verstärkten Spastik geführt hat (im Schwerbehindertenausweis ausgewiesener Grad der Behinderung von 80, Merkzeichen „G”) und der aufgrund seiner nur eingeschränkten Einsatzfähigkeit als Produktionshelfer in einer Wäscherei ein monatliches Nettoeinkommen erzielt, das der Höhe nach unter dem anteiligen monatsanteiligen steuerlichen Grundfreibetrag und dem anteiligen Behinderten-Pauschbetrag liegt, ist wegen seiner Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten, und deswegen nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen.

2. Das gilt ungeachtet dessen, dass er keine Erwerbsminderungsrente erhält und an einem nicht geschützten Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft tätig ist.

Fundstelle(n):
LAAAE-67017

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Sächsisches FG, Urteil v. 21.06.2011 - 6 K 2292/06 (Kg)

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