Arbeitshilfe Juni 2016

Teile von gemischt genutzten Räumen wie Küche, Flur oder Bad stellen auch ein "häusliches Arbeitszimmer" dar

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Umfang von als Betriebsausgaben abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer: Auch Berücksichtigung anteiliger Raumkosten (50 %) für Küche, Bad und Flur oder fallen diese unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB DAAAE-66963