Arbeitshilfe Juni 2017

Aufwendungen für Gebäude, die nicht im Eigentum des Nutzenden stehen

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Können Aufwendungen für Schuldzinsen und AfA im Wege des Drittaufwands beim Nichteigentümer-Ehegatten als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit anerkannt werden, wenn Darlehensnehmer zwar der Eigentümer-Ehegatte ist und Zins- und Tilgungsleistungen von einem sog. Oder-Konto erfolgen, die Mittelzufuhr zu diesem Konto jedoch nahezu ausschließlich durch die Einnahmen des Nichteigentümer-Ehegatten aus der Ausübung der selbständigen Tätigkeit in den durch den Eigentümer-Ehegatten überlassenen Räumlichkeiten erfolgt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB IAAAE-66957