Arbeitshilfe Juli 2015

Freiwillige Zahlungen des vertretenen Notars an einen Notarassessor sind Arbeitslohn

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Sind freiwillige Zahlungen von Notaren an Notarassessoren, die von der jeweiligen Landesnotarkammer an die Notare zur Vertretung abgeordnet wurden, steuerfreie Trinkgelder i.S. des § 3 Nr. 51 EStG? - Ist § 3 Nr. 51 EStG nur bei Arbeitnehmern aus dem Bereich des Niedriglohnsektors anzuwenden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB OAAAE-66955