Arbeitshilfe März 2015

Versicherungsleistung als nachträgliche Einnahme aus Vermietung und Verpachtung

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Stellt die infolge eines Brandes im Vorjahr vorgenommene AfaA im Jahr 2007 in gleicher Höhe eine Einnahme dar, da die erhaltene Versicherungsleistung den Rest- und Wiederherstellungswert ausgleicht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB FAAAE-66945