Arbeitshilfe Dezember 2016

Anschaffung eines Wirtschaftsguts erst mit Übergang der Gefahr auf den Besteller

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Erlangt der Erwerber einer Windkraftanlage aufgrund des Übergangs von Besitz und Nutzungen sowie der Zahlung von 95 % des Kaufpreises das wirtschaftliche Eigentum, auch wenn der Lieferer die Abnahme der Anlage vom Hersteller erst zu einem späteren Zeitpunkt erklärt hat?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB JAAAE-66841