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Videoüberwachung im Betrieb
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAE-66364 Eine aktuelle Entscheidung des NWB VAAAE-54544 stellt Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. Verstößt der Arbeitgeber bei internen Ermittlungen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben, riskiert er die „Gerichtsfestigkeit“ einer später ausgesprochenen Kündigung. Daneben haben Beschäftigte verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unrechtmäßige Überwachungsmaßnahmen zur Wehr zu setzen. Die einschlägigen Normen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind so allgemein gehalten, dass sie kaum Anhaltspunkte dafür bieten, was im Einzelnen erlaubt ist. Arbeitgeber sind daher gut beraten, Aufklärungsmaßnahmen eng mit Datenschutz-Experten abzustimmen.
Ausführlicher Beitrag s..
Compliance-Kontrollen und interne Ermittlungen
[i]Verdacht gegen MitarbeiterHat der Arbeitgeber einen Verdacht gegen einen Mitarbeiter, wird er Nachforschungen anstellen, um zu überprüfen, ob sich die Verdachtsmomente erhärten. Insbesondere dann, wenn sich der Verdacht nur aus betriebswirtschaftlichen Daten ergibt (z. B. Inventurdifferenzen), wird die Videoüberwachung vielfach als einzig effektive Überwachungsmethode angesehen.
Videoüberwachung
[i]BundesdatenschutzgesetzDas Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Videoüberw...