Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Videoüberwachung im Betrieb
Compliance und „Gerichtsfestigkeit“
Eine aktuelle Entscheidung des NWB VAAAE-54544 stellt Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. Verstößt der Arbeitgeber bei internen Ermittlungen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben, riskiert er die „Gerichtsfestigkeit“ einer später ausgesprochenen Kündigung. Daneben haben Beschäftigte verschiedene – in der Praxis überwiegend unbekannte – Möglichkeiten, sich gegen unrechtmäßige Überwachungsmaßnahmen zur Wehr zu setzen. Denkbar ist beispielsweise ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die einschlägigen Normen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind so allgemein gehalten, dass sie kaum Anhaltspunkte dafür bieten, was im Einzelnen erlaubt ist. Arbeitgeber sind daher gut beraten, interne Aufklärungsmaßnahmen und Compliance-Kontrollen eng mit Datenschutz-Experten abzustimmen.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
infoCenter „Kündigung des Arbeitsvertrages“ NWB OAAAB-03423
Übersicht: Kündigungsfristen beim Arbeitsvertrag NWB ZAAAE-21774
Muster: Fristlose Kündigung NWB PAAAB-05410
Muster: Fristgerechte Kündigung NWB SAAAB-05409
Muster: Abmahnung NWB PAAAB-05355
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in