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Arbeitshilfe - Stand: 15.11.2015

Kündigungsfristen beim Arbeitsvertrag

Bei der ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind Kündigungsfristen zu beachten. Allerdings ist das Einhalten der Kündigungsfristen grds. keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung. Nichtbeachten führt daher i.d.R. zur Kündigung zum nächst zulässigen Termin.

Mehr zum Thema und weiterführende Hinweise im infoCenter.

Tabelle der Kündigungsfristen eines Arbeitsvertrages gem. § 622 BGB


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beschäftigungsdauer
Kündigungsfrist
Grundsatz
4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Probezeit bis 6 Monate
2 Wochen zum Ende des Kalendertags
mindestens 2 Jahre
1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
mindestens 5 Jahre
2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
mindestens 8 Jahre
3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
mindestens 10 Jahre
4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
mindestens 12 Jahre
5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
mindestens 15 Jahre
6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
mindestens 20 Jahre
7 Monate zum Ende eines Kalendermonats

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