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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 3328/10

Gesetze: AO § 226 Abs. 1, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35 Abs. 2, AO § 218 Abs. 2, AO § 47, BGB § 387, EStG § 37

Keine Aufrechnung mit Einkommensteuererstattungsansprüchen bei Freigabe eines Betriebs in der Insolvenz

Einkommensteuer keine von der Unternehmensfreigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO betroffene Betriebssteuer

Leitsatz

Anders als ein nach Freigabe eines Unternehmens i. S. d. § 35 Abs. 2 InsO nicht zur Insolvenzmasse rechnender und damit nicht dem Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO unterliegender Umsatzsteuervergütungsanspruch gehört ein auf überzahlten Vorauszahlungen beruhender nachinsolvenzlicher Einkommensteuererstattungsanspruch zur Insolvenzmasse, da er nicht Bestandteil des Vermögens aus der vom Insolvenzschuldner ausgeübten selbstständigen Tätigkeit i. S. d. § 35 Abs. 2 InsO ist. Die Einkommensteuer ist keine Betriebssteuer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAE-66175

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 30.05.2013 - 5 K 3328/10

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