Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer (BFH)
Das Recht auf Vorsteuerabzug ist für den Voranmeldungszeitraum (Besteuerungszeitraum) auszuüben, in dem das Abzugsrecht entstanden ist und die Ausübungsvoraussetzungen vorliegen ().
Hintergrund: Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG kann der Unternehmer „die entrichtete“ Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Auf die Änderung durch das AmtshilfeRLUmsG (Abzug der „entstandenen“ Einfuhrumsatzsteuer) kam es im Streitfall nicht an, da diese Regelung erst zum in Kraft getreten ist (Art. 31 Abs. 1 AmtshilfeRLUmsG).
Mehr dazu online im NWB Nachrichten-Bereich
: Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen (BFH)
Der BFH hat mit zwei Entscheidungen seine bisherige Rechtsprechung zur Rücknahme des Verzichts auf eine Umsatzsteuerbefreiung (§ 9 UStG) klargestellt. Hiernach kann der Verzicht – entgegen Abschn. 9.1. Abs. 3 Satz 1 des UStAE – zurückgenommen werden, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung gem. § 164 AO no...