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Die Standardisierer zur EU-Bilanzrichtlinie
I. Inhalt
Unter dem haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/34/EU („Bilanzrichtlinie“ oder „Jahresabschlussrichtlinie“) verabschiedet. Diese ersetzt die bislang gültige 4. und 7. EWG-Richtlinie, die derzeit noch den Rechnungslegungsvorschriften des HGB zugrunde liegt . Die EU-Mitgliedstaaten sind gehalten, die neue Richtlinie bis zum in nationales Recht zu transformieren. Die neue Richtlinie ist unverändert durch eine gewaltige Fülle nationaler Wahlrechte gekennzeichnet. Von einer einheitlichen EU-Lösung, die einen unmittelbaren Vergleich der Jahresabschlüsse von Unternehmen bzw. Konzernen im EU-Bereich erlaubt, kann keine Rede sein. Die materiellen Änderungen gegenüber den bisherigen Richtlinien halten sich, wenigstens aus Sicht der deutschen Rechnungslegungswelt, in Grenzen.
Als Änderungsposten sind insbesondere zu erwähnen:
Explizit der Grundsatz der Abbildung wirtschaftlicher Zusammenhänge bei den Bilanz- und GuV-Posten.
Explizit der Grundsatz der Wesentlichkeit.
Bewertung der Verbindlichkeitsrückstellungen zum bestmöglichen Schätzwert.
Erhöhung der Schwellenwerte für die drei Größenkategorien.
Aufgabe des gesonderten Ausweises von außerorden...