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Kapitalflussrechnung nach DRS 21
Ein kritischer Vergleich zu E-DRS 28
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am mit dem fast finalen Standard DRS 21 „Kapitalflussrechnung“ einen Nachfolger für den derzeit geltenden DRS 2 (Stand: ) veröffentlicht . Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz erfolgte am . Ebenfalls abgelöst werden DRS 2-10 „Kapitalflussrechnung von Kreditinstituten“ und DRS 2-20 „Kapitalflussrechnung von Versicherungsunternehmen“, da die branchenspezifischen Regelungen nun in Anlage 2 und 3 des DRS 21 Einzug gefunden haben. Von den grundsätzlichen Änderungen folgt der Standard dem im August 2013 veröffentlichten Standardentwurf E-DRS 28 . Insbesondere die Zuordnung von Zahlungsströmen zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen wird sich damit im Vergleich zu DRS 2 wesentlich verändern. Bezüglich der Abgrenzung des Finanzmittelfonds und der Währungsumrechnung hat das DRSC hingegen die Kritik auf den Standardentwurf aufgenommen und Korrekturen beschlossen. Die vorgenommenen Änderungen gegenüber dem E-DRS 28 und dem DRS 2 sollen im Folgenden dargestellt und kritisch vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Kapitalflussrechnung hinter...