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Behandlung der Grunderwerbsteuer im Anteilskaufvertrag
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAE-66069 In den nächsten Jahren wird sich bei einer Vielzahl von Familienunternehmen die Nachfolgefrage stellen. Kommt es dabei, mangels Nachfolger, zu einer Veräußerung an einen Investor, wird in der Regel nicht das Unternehmen selbst übertragen (Asset Deal), sondern die Anteile an dem Rechtsträger des Unternehmens (Share Deal).
Ausführlicher Beitrag s..
Share Deal kann Grunderwerbsteuer auslösen
[i]FallkonstellationenDer Share Deal über Kapitalgesellschaftsanteile kann insbesondere in folgenden Fallkonstellationen Grunderwerbsteuer auslösen:
(mittelbare) Übertragung von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf neue Gesellschafter (§ 1 Abs. 2a GrEStG),
mittelbare oder unmittelbare Anteilsvereinigung in Bezug auf grundbesitzende Personen- oder Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 3 Nr. 1-4 GrEStG), und
wirtschaftliche Anteilsvereinigung in Bezug auf grundbesitzende Personen- oder Kapitalgesellschaften nach § 1 Abs. 3a i. V. mit § 1 Abs. 3 GrEStG.
Steuerklausel – wer soll die Grunderwerbsteuer tragen?
[i]Steuerschuldner soll wirtschaftlich nicht belastet werdenRegelmäßig enthält der Anteilskaufvertrag neben einer allgemeinen Steuerklausel eine gesonderte Regelung für die durch die Transaktion ausgelöst...