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Lohnsteuer | Regelungsgehalt einer Lohnsteueranrufungsauskunft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG trifft eine Regelung dahin, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt. (2) Entsprechend diesem Regelungsgehalt überprüft das Finanzgericht die Auskunft sachlich nur daraufhin, ob der Sachverhalt zutreffend erfasst und die rechtliche Beurteilung nicht evident fehlerhaft ist.
Aus der Entscheidung des BFH ist nicht ersichtlich, welche vom Finanzamt abgelehnte Auskunft die Klägerin konkret begehrt hatte. Denn das Finanzamt hatte ja eine Auskunft erteilt, die der Klägerin aber nicht ausreichend erschien. Aus dem Tatbestand des Urteils der Vorinstanz ergibt sich aber, dass die Klägerin nach Emp...BStBl 2010 II S. 996