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Entnahme bei Überführung eines vor 1999 eingelegten Wirtschaftsguts des Anlagevermögens in das Privatvermögen zu einem niedrigeren Teilwert als zum Einlagezeitpunkt?
Ein zum als Einlage geleisteter Acker kann gem. nrkr. NWB TAAAE-55213 (BFH-Az.: IV R 46/13) ohne steuerschädliche Folgen nach § 4 Abs. 4a i. V. mit § 52 Abs. 11 Satz 3 EStG entnommen werden, wenn der Teilwert zum Zeitpunkt der Entnahme im Jahr 2002 unterhalb des Einlagewerts liegt. Dies folgt aus einer teleologischen Auslegung des Entnahmebegriffs in § 4 Abs. 4a EStG, wonach die Entnahme eines eingelegten Wirtschaftsguts des Anlagevermögens die Aufdeckung positiver stiller Reserven erfordert (§ 4 Abs. 4a, § 55 Abs. 5, § 52 Abs. 11 EStG 2002).