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BFH 04.07.2002 V R 10/01

Umsatzsteuer; | Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG)

Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nicht der USt. Eine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt nach dem auch vor, wenn einzelne wesentliche Betriebsgrundlagen nicht mitübereignet worden sind, sofern sie dem Übernehmer langfristig zur Nutzung überlassen werden und eine dauerhafte Fortführung des Unternehmens oder des gesondert geführten Betriebs gewährleistet ist.

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