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Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug aus Kantinenzuschuss
Ein Arbeitgeber kann aus seinem Zuschuss an den Betreiber der Unternehmenskantine keine Vorsteuer ziehen. Denn die Bewirtschaftungsleistung des Kantinenbetreibers wird ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe des Arbeitgebers und damit für nichtunternehmerische Zwecke verwendet.
[i]Rechnung mit USt- Ausweis über Zuschuss Im Streitfall zahlte ein Arbeitgeber dem Betreiber der Unternehmenskantine einen Zuschuss, damit dieser den Arbeitnehmern Mahlzeiten verbilligt anbietet. Der Kantinenbetreiber erstellte über den Zuschuss eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis, aus dem der Arbeitgeber Vorsteuer ziehen wollte. [i]Leistung des Kantinenbetreibers an ArbeitgeberDer BFH lehnte den Vorsteuerabzug ab: Zwar erbrachte der Kantinenbetreiber nicht nur gegenüber den Arbeitnehmern eine Leistung, sondern auch gegenüber dem Arbeitgeber. D...