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Struktur des Eigenkapitalspiegels im HGB-Konzernabschluss
DRS 7 und E-DRS 29
[i]Kirsch, Entwurf des neuen DRS-Standards zum Konzerneigenkapital, StuB 7/2014 S. 249 NWB FAAAE-61057Der HGB-Konzernabschluss besteht nach § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB nicht nur aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sondern auch aus der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. Indes gibt das Gesetz für den Eigenkapitalspiegel keine Gliederung oder Darstellungsform vor. Diese Lücke schließt bislang DRS 7 „Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis“, der ursprünglich aus dem Jahre 2001 stammt und seine letzte Änderung 2010 erfahren hat. Nun hat das DRSC am den Entwurf E-DRS 29 „Konzerneigenkapital“ veröffentlicht, der den DRS 7 frühestens mit Wirkung ab 2015 ersetzen soll. Der vorliegende Beitrag erläutert die Grundstruktur des Eigenkapitalspiegels nach DRS 7 und zeigt wesentliche zu erwartende Änderungen durch E-DRS 29 auf.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Aufbau und Funktion des Eigenkapitalspiegels
[i]Eigenkapitaländerungen in Matrixform Der Eigenkapitalspiegel ist eine Matrix, in der in der Kopfzeile die einzelnen Elemente des Eigenkapitals (z. B. Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Anteile anderer Gesellschafter) aufgeführt werden. In der ersten Spalte werden der Anfangsbestand, die Gründe für Eigenkapitaländerungen während des Geschäftsjahres (...