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Betriebsveranstaltungen: Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen – Checkliste
VZ 2024 - Version 2024.0
Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen in Bezug auf Betriebsveranstaltungen
Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können ().
Abzustellen ist ausschließlich auf die tatsächlich anwesenden Teilnehmer und nicht auf die angemeldeten Teilnehmer ().
Die Gesamtkosten der Veranstaltung sind grundsätzlich auf sämtliche Teilnehmer aufzuteilen und entsprechend dem Arbeitnehmer zuzurechnen. Hierbei muss beachten werden, dass die Teilnahme von Familienmitgliedern oder weiteren Gästen des Arbeitnehmers dazu führt, dass der dadurch entstandene Aufwand ebenfalls dem Arbeitnehmer zugeordnet wird. Von den einem Arbeitnehmer zuzurechnenden Aufwendungen ist ein Freibetrag von 110 € abzuziehen, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a Satz 3 EStG). Für die Begleitperson(en) kann dabei kein zusätzlicher Freibetrag von 110 € angese...