BFuP Nr. 3 vom 01.06.2014 Seite 283
Die Bewertung
von Energieverteilnetzen bei Konzessionsübergängen – Status quo und
Perspektiven für eine Neuorientierung
Von Dipl.-Kfm. Jens
Meier,, Jun.-Prof. Dr. Maik Lachmann,, Prof. Dr. Andreas
Hoffjan und Dipl.-Wirt.-Ing. Nadja Löper, Köln und
Dortmund
Die Einführung der Laufzeitbegrenzung für Strom- und Gasnetzkonzessionen durch den Gesetzgeber im Rahmen der 4. Kartellrechtsnovelle (1980) führt dazu, dass derzeit eine Vielzahl der ca. 20.000 Konzessionen in Deutschland ausläuft. Entscheidet sich eine Kommune für eine Neuvergabe der Konzession, ist das Verteilnetz vom Alt- an den Neu-Konzessionär zu übereignen. Eine zentrale Streitfrage hierbei ist die Höhe des zu zahlenden Netzkaufpreises. Der vorliegende Beitrag untersucht die Auswirkungen rechtlicher Gesetzesnormauslegungen auf die Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens für Energieverteilnetze. Ziel ist es aufzuzeigen, unter welchen Prämissen vom Konzept des objektivierten Ertragswerts abgewichen werden sollte, um ein normzweckadäquates Bewertungsergebnis sicherzustellen. Dabei werden insbesondere eine Veränderung der Bewertungsperspektive sowie der Einbezug erwerbertypspezifischer Synergien diskutiert.